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Gründungszuschuss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt Existenzgründern Zuschüsse.
bundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner:Bundesagentur für Arbeit (BA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:3000 Euro
Laufzeit:Max. 15 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet arbeitslosen Personen Unterstützung beim Einstieg in die Selbstständigkeit durch den Gründungszuschuss an.

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen:

  • In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, gibt es einen monatlichen Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich 300 Euro zur Deckung der gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • In der zweiten Phase, die neun Monate umfasst, wird ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro gewährt, sofern nachgewiesen wird, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Hinweise zur Antragstellung

Bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

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