Gründungsstipendium.NRW
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben, die neue Produkte oder Verfahren entwickeln, die den aktuellen Stand der Technik wesentlich übertreffen. Gefördert werden auch Dienstleistungen mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen, zumindest auf regionaler Ebene.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses oder Stipendiums für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, bei Gründerinnen, die während der Projektlaufzeit ein Kind bekommen, bis zu 15 Monaten. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Monat für jede Gründerin und jeden Gründer. In Teams können maximal drei Gründerinnen und Gründer gefördert werden, wobei die maximale Förderung pro Person bei 14.400 Euro liegt (bzw. bis zu 18.000 Euro für Gründerinnen mit Kindern) und maximal 43.200 Euro pro Team.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Ablauf von 12 Monaten seit der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregistereintrag bei einem zertifizierten Gründungsnetzwerk einzureichen.