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Schleswig-Holstein

Gründungsstipendium SH

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Existenzgründer mit Zuschüssen und Beratungsangeboten für Innovationsprojekte.
Schleswig-HolsteinZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:1.750 Euro pro Monat und ggfls. 5.000 Euro für den Prototypen o.A.
Laufzeit:8 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Absolventen sowie Studierende einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung haben die Möglichkeit, eine Förderung für die Unternehmensgründung zu beantragen. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt diese Vorhaben durch ein Stipendium, das insbesondere zum Ende des Studiums verfügbar ist.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.750 Euro pro Monat für Absolventen und 800 Euro pro Monat für Studierende. Der Zeitraum der Förderung beträgt in der Regel acht Monate. Zusätzlich können bis zu 200 Euro für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten beantragt werden. In besonderen Fällen sind bis zu 5.000 Euro für den Prototypenbau oder spezielle Beratungsleistungen möglich. Darüber hinaus steht ein kostenloser Arbeitsplatz zur Verfügung, und es gibt Betreuungs- sowie Coaching-Angebote, die die Gründer unterstützen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH einzureichen.

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