Gründungsstipendien
Beschreibung
In Mecklenburg-Vorpommern können Gründerinnen und Gründer innovativer Unternehmen in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Diese Förderung unterstützt Gründungsvorhaben, die einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und nachhaltig angelegt sind. Sie wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert.
Der Zuschuss dient zur Deckung des Lebensunterhalts und beträgt monatlich 1.200 Euro für maximal 18 Monate. Darüber hinaus kann ein Kinderzuschlag von 100 Euro pro Kind und Monat beantragt werden, um Gründer mit Familien zusätzlich zu entlasten.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst ist eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) einzureichen. Nach positiver Bewertung der Projektidee kann anschließend der Antrag bei der GSA gestellt werden.