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Baden-Württemberg

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Die L-Bank fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Zuschüssen und Darlehen.
Baden-WürttembergZuschuss & Darlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro Darlehen. Tilgungszuschuss möglich.
Laufzeit:Bei der ausschließlichen Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre, bei Warenlagern 10 Jahre.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die L-Bank unterstützt Existenzgründungen, Festigungen oder Übernahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden:

  • Existenzgründungen (Neugründungen, Unternehmensübernahmen, tätige Beteiligungen)
  • Nachfolgeregelungen (Übernahmen, Beteiligungserwerb oder -aufstockung)
  • Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Rationalisierungen und Modernisierungen
  • Produktionsumstellungen
  • Betriebsmittel und Warenlager

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann.

Existenzgründerinnen und -gründer im Handwerk, die einen Betrieb neu gründen oder übernehmen, können zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss erhalten. Diese Prämie beträgt bis zu 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal jedoch 10.000 Euro. Bei Teamgründungen kann jede/r Teammitglied die Prämie erhalten.

Unternehmen, die eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität entwickeln oder bereits entwickelt haben, können einen zusätzlichen Zinsvorteil, den sogenannten Nachhaltigkeitsbonus, erhalten.

Fehlen ausreichende Kreditsicherheiten, kann die Hausbank eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Obergrenze von 2 Millionen Euro beantragen. Ist diese Bürgschaft nicht ausreichend, übernimmt die Bürgschaftsbank gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile bis zu 80 Prozent. Für Beträge über 2 Millionen Euro bis maximal 15 Millionen Euro ist die L-Bank zuständig.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), die Meistergründungsprämie und den Nachhaltigkeitsbonus sind über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut einzureichen. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

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