Gründung Innovativ
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt kleine (sozial)-innovative Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung oder Übernahme, um die Umsetzung innovativer Projekte zu fördern. Die Förderung umfasst Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen, Personalausgaben für neu geschaffene Arbeitsplätze sowie für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Auch Beratungsleistungen zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodelle sowie externe technische Entwicklungsleistungen werden gefördert.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Der Mindestbetrag für die Förderung liegt bei 25.000 Euro, während der Höchstbetrag 150.000 Euro nicht überschreiten darf. Bei Personalausgaben sind Zuschüsse bis zu 50.000 Euro (brutto) pro Person und Jahr möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Vor der Antragstellung wird empfohlen, einen gemeinsamen Erstberatungstermin mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zu vereinbaren. Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal einzureichen.