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Brandenburg

Gründung Innovativ

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK) fördert Existenzgründer für Innovationsprojekte mit Zuschüssen.
BrandenburgZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Ansprechpartner:Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:150.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 3 Jahre nach Gründung

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt kleine (sozial)-innovative Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung oder Übernahme, um die Umsetzung innovativer Projekte zu fördern. Die Förderung umfasst Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen, Personalausgaben für neu geschaffene Arbeitsplätze sowie für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Auch Beratungsleistungen zur Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodelle sowie externe technische Entwicklungsleistungen werden gefördert.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Der Mindestbetrag für die Förderung liegt bei 25.000 Euro, während der Höchstbetrag 150.000 Euro nicht überschreiten darf. Bei Personalausgaben sind Zuschüsse bis zu 50.000 Euro (brutto) pro Person und Jahr möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Vor der Antragstellung wird empfohlen, einen gemeinsamen Erstberatungstermin mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) zu vereinbaren. Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal einzureichen.

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