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Go! Export Förderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Unternehmen, Freiberufler und selbstständige Akteurinnen und Akteure der Musikwirtschaft mit Zuschüssen.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Initiative Musik gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständige Akteurinnen und Akteure der Musikwirtschaft beim Ausbau internationaler Aktivitäten. Ziel ist es, den Aufbau nachhaltiger Netzwerke, die Entwicklung internationaler Geschäftsbeziehungen und den Wissenstransfer über ausländische Märkte zu fördern.

Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer strategischen Exportplanung sind – etwa Besuche von Showcase-Festivals, Branchentreffen oder Fachveranstaltungen in Ländern, in denen bislang keine oder nur geringe Marktpräsenz besteht. Förderfähig sind Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels, Musikverlage, Vertriebe sowie selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker.

Mit der Förderung sollen Unternehmen und Kreative ihre Auslandskompetenzen stärken, neue Märkte erschließen und den Export deutscher Musik nachhaltig vorantreiben.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge werden laufend entgegengenommen. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn vollständig und formgerecht eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt durch die Initiative Musik, die unvollständige Unterlagen zur Nachreichung innerhalb von fünf Werktagen anfordert. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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