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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler in den Lebenswissenschaften mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten.
bundesweitZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Laufzeit:Bis zu 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 4 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet Zuschüsse für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse kommerziell nutzen möchten, insbesondere durch Unternehmensgründungen. Die Förderung richtet sich an Gründungsteams, die innovative Ansätze in der Lebenswissenschaft verfolgen und ihre Projekte bis zur Marktreife entwickeln wollen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Phase 1: Proof-of-Concept und Kommerzialisierungsstrategie: In dieser Phase wird der Proof-of-Concept für den Forschungansatz entwickelt oder verfeinert. Außerdem werden konkrete Strategien für die Gründung und Kommerzialisierung des Projekts ausgearbeitet. Diese Phase richtet sich ausschließlich an Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Phase 2: Reifegradsteigerung und Markteinführungsstrategien: Hier liegt der Fokus auf der weiteren Entwicklung des Forschungsansatzes und der Ausarbeitung von Strategien für die Markteinführung. Das Geschäftsmodell wird konkretisiert und auf den Markt vorbereitet. Diese Phase unterstützt ausschließlich Einzelvorhaben der gegründeten Unternehmen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist üblicherweise auf bis zu drei Jahre angelegt. In der ersten Phase können Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben können Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent beanspruchen. In der zweiten Phase variiert die Höhe des Zuschusses je nach Projektinhalt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen jährlich bis zum 15.3. und 15.9. bei dem Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, einzureichen.

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