FUNDERO
Thüringen

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
ThüringenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Thüringen unterstützt Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten, die eine qualifizierte berufliche Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) aufnehmen möchten. Für jede angeworbene und vorbereitete Auszubildende oder jeden Auszubildenden wird ein pauschaler Zuschuss von 4.000 Euro gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.

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