Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen durch Zuschüsse und Bürgschaften, die in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitgestellt werden.
Das Förderprogramm gliedert sich in mehrere Bereiche:
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Unterstützung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit, Tiergerechtigkeit und Multifunktionalität des Betriebs.
- Förderung kleiner Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die Effizienz von Kleinstunternehmen in bestimmten landwirtschaftlichen Produktionsbereichen steigern. Besonderer Fokus liegt auf Kleinstunternehmen, die gesellschaftlich gewünschte Leistungen erbringen, die ohne Förderung nur unzureichend angeboten werden könnten.
- Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Förderungen für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter für ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder, im Rahmen des AFP, auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Förderung für AFP und Ökolnvest ist auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 5 Millionen Euro (AFP) beziehungsweise 2 Millionen Euro (Ökolnvest) begrenzt. Diese Obergrenzen können jeweils einmal in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP bis 2022) ausgeschöpft werden. Für kleine Investitionen beträgt die Obergrenze 20.000 Euro. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 20.000 Euro für AFP und 5.000 Euro für kleine Investitionen sowie Ökolnvest. Bürgschaften können bis zu 70 Prozent des Ausfalls abdecken.
Hinweise zur Antragstellung
Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgebunden an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft richten.