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German Motion Picture Fund (GMPF=

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt Unternehmen und Freiberuflern der Film- und Fernsehbranche Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:20 Mio Euro pro Staffel
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Die Förderung richtet sich an Produzenten bzw. Koproduzenten mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten sieben Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.

Ab 2025 wird die Förderung bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Kosten vergeben.

Förderquote bei 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten ab 1. Februar 2025 (gültig für Projekte mit Zuwendungsbescheid und Drehbeginn ab Februar 2025).

Keine Anpassung der Minutenpreise und der Mindestlauflängen.

Anhebung der Kappungsgrenzen

Film: max. Fördersumme 5 Mio. Euro

Serie: max. Fördersumme 20 Mio. Euro pro Staffel

Der erforderliche Referenzfilm bzw. die Referenzserie kann innerhalb der letzten 7 Jahre hergestellt worden sein.

Die Frist zur Schließung der Finanzierung wird verlängert von 3 auf 5 Monate.

Die Frist zum Drehbeginn wird verlängert von 4 auf 6 Monate.

Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Finanzierung zu 65 Prozent gesichert ist.

Der Maximalansatz für das Herstellerhonorar wird angehoben auf 350.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Für den GMPF bestehen keine festen Einreichfristen. Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Drehbeginn vollständig vorliegen. Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen. Das zuständige Team informiert über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens und stellt das Antragsformular zur Verfügung.

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