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Saarland

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzende Regelungen

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie stellt Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Weiterbildungsangebote bereit.
SaarlandArbeitsmarkt-Förderungfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Saarland unterstützt Investitionen von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und zur Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und richtet sich an gewerbliche Unternehmen, deren Vorhaben in einem ausgewiesenen C- oder D-Fördergebiet liegen.

Gefördert werden Investitionen, die für das Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Anstrengung darstellen oder die auf Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit abzielen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von Unternehmensgröße, Fördergebiet und Investitionsart ab. Im C-Fördergebiet beträgt die Förderung:

  • für kleine Unternehmen bis zu 30 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent,
  • für große Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Im D-Fördergebiet sind es:
  • für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent,
  • ür mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei Investitionen in erneuerbare Energien oder Umweltschutzmaßnahmen können die Fördersätze – je nach Unternehmensgröße – auf bis zu 50 Prozent ansteigen, während für Energieeffizienzmaßnahmen Fördersätze zwischen 20 und 40 Prozent gelten.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 25.000 Euro betragen. Die Förderung ist an die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gebunden:

  • bis zu 500.000 Euro Investition pro geschaffenen Arbeitsplatz,
  • bis zu 250.000 Euro pro gesicherten Arbeitsplatz,
  • bis zu 750.000 Euro bei Neuansiedlungen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlands einzureichen. Für Gebiete außerhalb der GRW-Zonen – wie den Landkreis St. Wendel und den Saarpfalz-Kreis – gelten gesonderte Bestimmungen.

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