Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, die neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern und damit zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Großunternehmen, wenn ihre Vorhaben einen besonderen Struktureffekt oder Innovationscharakter aufweisen.
Zuschüsse werden für Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, die Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren, grundlegende Modernisierungen sowie den Erwerb von Vermögenswerten gewährt, wenn die Betriebsstätte ohne diese Investition geschlossen worden wäre. Großunternehmen können Fördermittel für Erstinvestitionen in eine neue wirtschaftliche Tätigkeit erhalten, etwa für Diversifizierung, Prozessinnovationen oder über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Umweltinvestitionen.
Die Förderung konzentriert sich auf zukunftsorientierte Branchen wie Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr und Mobilität, Logistik, Optische Technologien, IKT/Medien sowie Kreativwirtschaft. Die Zuschüsse betragen in der Regel bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen in C-Fördergebieten. In D-Fördergebieten liegen die Fördersätze bei 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Großunternehmen können bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einzureichen.