Hessen
Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Weinwirtschaft mit Zuschüssen.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Darmstadt
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Weinwirtschaft bei Maßnahmen zur Steigerung des Verkaufs und der Bekanntheit von hessischem Wein und weinbaulichen Erzeugnissen.
Gefördert werden:
- Veranstaltung und Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen, um hessische Weinerzeugnisse zu präsentieren und deren Absatz zu fördern.
- Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über die Merkmale und Qualitäten weinbaulicher Erzeugnisse informieren, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und sachlicher Informationen.
- Berufsbildungsmaßnahmen und Qualifikationserwerb im Bereich Weinmarketing und zu den Eigenschaften sowie Qualitätsregelungen von Weinerzeugnissen, etwa durch Ausbildungskurse, Workshops und Coaching.
- Veranstaltung und Teilnahme an Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen.
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben decken kann.
Hinweise zur Antragstellung
Antragsberechtigte Weinbauverbände und Absatzförderungseinrichtungen müssen ihren Antrag im Jahr vor Beginn der Maßnahme mit allen erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V51.2 – Weinbau, richten.
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