Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Private Beteiligungsgesellschaften, die sich an mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen, können unter bestimmten Bedingungen Garantien von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Diese Garantien sind verfügbar für Beteiligungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie an Gartenbaubetrieben in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Garantien decken bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der Ansprüche auf Erträge aus der Beteiligung. Die Laufzeit der Garantien beträgt maximal 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften, während die garantiebegünstigten Unternehmen mittelständische Betriebe, Freiberufler oder Gartenbaubetriebe in Mecklenburg-Vorpommern sein müssen.
Dieses Fördermittel kommt Existenzgründern indirekt zugute.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) zu richten.