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Games-Förderung des Bundes

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gewährt Existenzgründern und Unternehmen im Bereich Softwareentwicklung Zuschüsse.
bundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Bund unterstützt die Entwicklung digitaler Spiele mit Zuschüssen. Gefördert werden sowohl die Entwicklung von Prototypen als auch die Produktion marktreifer Games. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Games-Industrie in Deutschland sowie die Ermöglichung hochwertiger Spieleproduktionen.

Prototypen dienen als Entscheidungsgrundlage für eine spätere Produktion. Sie können beispielsweise der Bewertung einer Spielidee, der technischen Machbarkeit oder der Entwicklung eines sogenannten „Vertical Slice“ für Investoren dienen. Eine Förderung eines Prototyps begründet keinen Anspruch auf eine spätere Produktionsförderung.

In der Produktionsphase entstehen vollständige Spiele für den Markt. Neben neuen Games können auch Portierungen auf andere Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen bereits veröffentlichter Spiele gefördert werden, etwa Download-Inhalte, Add-ons oder Season-Pass-Erweiterungen.

Förderfähig sind projektbezogene Kosten wie Personal, Nutzungsrechte für Inhalte, projektbezogene Unteraufträge, Test- und Community-Formate oder notwendige Reisen und Infrastruktur. Marketing- und Vertriebskosten sind nicht förderfähig.

Der Zuschuss kann bis zu 8 Millionen Euro pro Projekt betragen. Die Mindestprojektgröße liegt bei 300.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Vor der Antragstellung ist eine verpflichtende Förderberatung beim Projektträger erforderlich. Erst nach dieser Beratung kann ein Antrag eingereicht werden. 

Der Antrag wird über das elektronische Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht. Bestandteil des Antrags sind unter anderem eine Vorhabenbeschreibung, ein Arbeitsplan, eine KMU-Erklärung sowie Nachweise zur Finanzierung des Eigenanteils. 

Förderanträge werden nur berücksichtigt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. .

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