FuE-Richtlinie (Forschung, Innovation & Technologietransfer)
Beschreibung
Für die Entwicklung innovativer Produkte oder Prozesse kann vom Land Sachsen-Anhalt ein Zuschuss gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen und zielt auf Produkt- und Verfahrensinnovationen, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie auf die Erhaltung leistungsfähiger Forschungspotenziale ab.
Förderfähig sind FuE-Projekte, die industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung umfassen. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für Forschung und bis zu 25 Prozent für Entwicklung erhalten, unter bestimmten Bedingungen bis zu 70 Prozent. Die Höchstgrenze beträgt 500.000 Euro je Projekt, mit einer möglichen Erhöhung um bis zu 3 Millionen Euro bei Pilotlinien oder Pilotprojekten. Die Ausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen erhalten bis zu 90 Prozent, bzw. 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungsprojekte.
Zusätzlich werden Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für große Unternehmen gefördert, maximal 500.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Patente und Schutzrechte erhalten bis zu 50 Prozent, und Wissen- und Technologietransfer wird bis zu 70 Prozent gefördert, maximal 140.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gerichtet werden.