FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Beschreibung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand unterstützt Unternehmen bei anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Gefördert werden Vorhaben, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder verbesserten Produktionsverfahren führen. Die Förderung ist themenoffen und nicht auf bestimmte Branchen beschränkt.
Unternehmen können die Projekte gemeinsam mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen durchführen. Ziel ist es, die Innovationskraft des Mittelstands zu stärken und das technische sowie wirtschaftliche Risiko innovativer Vorhaben zu verringern.
Für nationale Kooperationsprojekte können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 560.000 Euro je Teilprojekt begrenzt. Bei Kooperationen mit internationalen Partnern kann der Zuschuss bis zu 60 Prozent der Kosten betragen. Die Förderung für das gesamte Projekt ist auf maximal 3 Millionen Euro begrenzt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag wird elektronisch über die Förderzentrale Deutschland eingereicht. Bei Kooperationsprojekten sollen alle beteiligten Partner ihre Anträge möglichst gemeinsam innerhalb von zwei Wochen einreichen.
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung. Anschließend prüft der Projektträger die Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen. Fehlende Unterlagen können innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung der Förderung erteilt.
Während der Projektlaufzeit werden die Fördermittel nachträglich in Teilbeträgen, in der Regel alle drei Monate, beim Projektträger angefordert. Dafür ist jeweils ein Zwischennachweis einzureichen. Bei der ersten Zahlungsanforderung muss die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorgelegt werden; bei erstmaliger Förderung sind zusätzlich Stundennachweise einzureichen.
Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis vorzulegen. Dabei ist auch das Markteinführungskonzept zu aktualisieren. Ein Einbehalt von 10 Prozent der Zuwendung wird erst nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.