FUNDERO
Brandenburg

Frühphasen- und Wachstumsfonds

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) mit Darlehen und Beteiligungen.
Antragstellung nicht möglichBrandenburgDarlehen & Beteiligungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.10.2023
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
• Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:6,4 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kann unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungen oder nachrangige Darlehen übernehmen, um die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen zu stärken oder zu sichern. Unterstützung erfolgt branchenunabhängig in der Gründungs- und Startphase sowie in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Finanzierbare Investitionen umfassen sowohl Sachanlagen als auch immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel.

In der Frühphase steht die Förderung als offene Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen zur Verfügung, abhängig von Kapitalbedarf, Liquiditäts- und Bilanzsituation. Minderheitsbeteiligungen von 15 Prozent am Stamm- oder Grundkapital können ohne Unternehmensbewertung eingegangen werden. Die Höchstsumme für Nachrangdarlehen und offene Beteiligungen beträgt insgesamt maximal 1,2 Millionen Euro, wobei die Mindestbeteiligung je Unternehmen bei 300.000 Euro liegt. Das Gesamtinvestment ist auf maximal 6,4 Millionen Euro je Unternehmen begrenzt, und die Beteiligung am Stammkapital darf 49 Prozent nicht überschreiten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu richten.

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