FUNDERO
Sachsen

FRL WIN 2023 – EIP-Agri (Innovation Landwirtschaft)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler im Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektor bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
SachsenZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt die Einrichtung und Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Diese Förderung gilt für die laufenden Ausgaben der OG sowie für die Durchführung von Innovationsprojekten, die die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors verknüpfen und Innovationen sowie Problemlösungsansätze in Bereichen wie Umwelt, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz und Klimaschutz anstoßen.

Der Zuschuss deckt bei gemeinwohlorientierten Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und bei allen anderen Vorhaben bis zu 80 Prozent. Die Förderung kann in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag im Rahmen von Förderaufrufen ist beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen.

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