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Hessen

Forstliche Förderung

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Forstwirtschaft mit Zuschüssen.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Darmstadt
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Hessen fördert Vorhaben für eine leistungsfähige und klimaangepasste Forstwirtschaft in Privat- und Körperschaftswäldern mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Förderbereiche umfassen:

  • Erstaufforstung: Unterstützung für die Neuanpflanzung von Wäldern.
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung: Förderung von Maßnahmen, die eine nachhaltige und ökologische Waldbewirtschaftung sicherstellen.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Finanzielle Hilfen für die Zusammenarbeit und den Zusammenschluss von Forstbetrieben.

Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Unterstützung für den Bau und die Instandhaltung von Wegen und anderen Infrastruktureinrichtungen, die zur effizienten Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind.

Kalamitäten: Maßnahmen zur Bewältigung von Schadensereignissen wie Stürmen oder Schädlingsbefall, abhängig vom Bedarf.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang des Vorhabens.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme über das Antragsportal beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden.

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