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Sachsen-Anhalt

Forst 2019 (naturnahe Waldbewirtschaftung & Wege)

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt fördert Unternehmen (KMU), Freiberufler, natürliche Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Sachsen-AnhaltZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Sachsen-Anhalt können unter bestimmten Voraussetzungen für Projekte zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses erhalten. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur naturnahen Bewirtschaftung von Wäldern, zur Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Die Mittel für diese Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung umfasst die Förderung Vorarbeiten, den Waldumbau durch Aufforstung, Kulturpflege und Nachbesserungen sowie die Bodenschutzkalkung. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme. Für kleinere Projekte wie die Kulturpflege oder Nachbesserungen liegt die Bagatellgrenze bei 500 Euro. Für Maßnahmen im Bereich des forstwirtschaftlichen Wegebau beträgt die Bagatellgrenze 5.000 Euro, und für alle anderen Projekte liegt sie bei 1.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Abhängig von der Art des Projekts sind unterschiedliche Ämter zuständig: Für Vorarbeiten, Waldumbaumaßnahmen und forstwirtschaftliche Wegebauten das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), für Bodenschutzkalkung und die damit verbundenen Vorarbeiten das ALFF Mitte und für Waldbewirtschaftungspläne das ALFF Anhalt.

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