Forschungszulage FZulG
Beschreibung
Die Forschungszulage fördert Forschung und experimentelle Entwicklung in Unternehmen unabhängig von Branche, Technologie oder Unternehmensgröße. Ziel ist die Stärkung der privaten Forschungstätigkeit in Deutschland sowie insbesondere die Ermöglichung eines niedrigschwelligen Zugangs zu staatlicher Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie junge innovative Unternehmen.
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Auftragsforschung, sofern diese systematisch, neuartig, schöpferisch und mit technischen oder wissenschaftlichen Risiken verbunden sind. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzte Mitarbeitende sowie bestimmte Ausgaben für externe Forschungsleistungen. Die Förderung erfolgt steuerlich und ist nicht projektbezogen wettbewerblich begrenzt.
Die Forschungszulage wird als steuerliche Zulage gewährt und ist unabhängig von Gewinnen oder Verlusten nutzbar. Sie kann auch dann ausgezahlt werden, wenn keine Körperschaft- oder Einkommensteuer anfällt.
Hinweise zur Antragstellung
Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet. Zunächst erfolgt die fachliche Prüfung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Festsetzung und Auszahlung erfolgt durch die Finanzverwaltung.
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Forschungszulage wird für jedes Wirtschaftsjahr gesondert beantragt.