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Forschungszulage FZulG

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Existenzgründer, Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR
Letzte Änderung:07.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 4 Millionen Euro pro Jahr
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Forschungszulage fördert Forschung und experimentelle Entwicklung in Unternehmen unabhängig von Branche, Technologie oder Unternehmensgröße. Ziel ist die Stärkung der privaten Forschungstätigkeit in Deutschland sowie insbesondere die Ermöglichung eines niedrigschwelligen Zugangs zu staatlicher Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie junge innovative Unternehmen.

Gefördert werden eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Auftragsforschung, sofern diese systematisch, neuartig, schöpferisch und mit technischen oder wissenschaftlichen Risiken verbunden sind. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzte Mitarbeitende sowie bestimmte Ausgaben für externe Forschungsleistungen. Die Förderung erfolgt steuerlich und ist nicht projektbezogen wettbewerblich begrenzt.

Die Forschungszulage wird als steuerliche Zulage gewährt und ist unabhängig von Gewinnen oder Verlusten nutzbar. Sie kann auch dann ausgezahlt werden, wenn keine Körperschaft- oder Einkommensteuer anfällt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet. Zunächst erfolgt die fachliche Prüfung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Festsetzung und Auszahlung erfolgt durch die Finanzverwaltung.

Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Forschungszulage wird für jedes Wirtschaftsjahr gesondert beantragt.

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