Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen Reaktorsicherheitsforschung sowie Entsorgungs- und Endlagerforschung.
Förderfähige Projekte umfassen:
- A Reaktorsicherheitsforschung: Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und Strukturen, Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und Unfällen, Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische Sicherheitsanalysen.
- B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle: Verlängerte Zwischenlagerung, Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die Endlagerung, Behandlungs- und Entsorgungsoptionen.
- C Endlagerforschung: Standortauswahl, Sicherheits- und Endlagerkonzepte, Endlagertechnik und (geo-)technische Barrieren, Sicherheitsnachweis.
- D Forschung zu Querschnittsfragen: Wissens- und Kompetenzmanagement, sozio-technische Fragestellungen, Kernmaterialüberwachung (Safeguards).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist die Projektskizze beim beauftragten Projektträger einzureichen. Zuständig sind: Für „A Reaktorsicherheitsforschung“ und „B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH. Für „C Endlagerforschung“: Projektträger Karlsruhe (PTKA). Forschungsvorhaben zu „D Querschnittsfragen“ werden vom je nach inhaltlichem Schwerpunkt zuständigen Projektträger bearbeitet.