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Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Unternehmen und Forschungseinrichtungen für Innovationsprojekte in den Branchen Kernenergie, Abfallwirtschaft und technische Forschung mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ansprechpartner:Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:In der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den Bereichen Reaktorsicherheitsforschung sowie Entsorgungs- und Endlagerforschung.

Förderfähige Projekte umfassen:

  • A Reaktorsicherheitsforschung: Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und Strukturen, Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und Unfällen, Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische Sicherheitsanalysen.
  • B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle: Verlängerte Zwischenlagerung, Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die Endlagerung, Behandlungs- und Entsorgungsoptionen.
  • C Endlagerforschung: Standortauswahl, Sicherheits- und Endlagerkonzepte, Endlagertechnik und (geo-)technische Barrieren, Sicherheitsnachweis.
  • D Forschung zu Querschnittsfragen: Wissens- und Kompetenzmanagement, sozio-technische Fragestellungen, Kernmaterialüberwachung (Safeguards).

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist die Projektskizze beim beauftragten Projektträger einzureichen. Zuständig sind: Für „A Reaktorsicherheitsforschung“ und „B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH. Für „C Endlagerforschung“: Projektträger Karlsruhe (PTKA). Forschungsvorhaben zu „D Querschnittsfragen“ werden vom je nach inhaltlichem Schwerpunkt zuständigen Projektträger bearbeitet.

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