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Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen für Innovationsprojekte in der Branche Bau von Straßen und Autobahnen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“. Förderfähig sind Projekte in den Innovationsfeldern sichere und verlässliche Straße, intelligente Straße und nachhaltige Straße, die sich auf angewandte Forschung und Entwicklung konzentrieren. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben können in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bonus zu beantragen, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.

Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern werden veröffentlicht. Im Rahmen dieser Bekanntmachungen können Förderanträge eingereicht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ außerhalb der festgelegten Schwerpunkte einzureichen. Ziel dieser Unterstützung ist die Förderung innovativer Lösungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und -sicherheit.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag ist bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu stellen.

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