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Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen (KMU) für Innovationsprojekte in der Binnenschifffahrt mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer Automatisierungslösungen in der Binnenschifffahrt. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Schwerpunkten, darunter die Einrichtung physischer und virtueller Testfelder für die Binnenschifffahrt sowie die küstennahen Schifffahrt zur Erprobung und Evaluierung innovativer Automatisierungslösungen. Zudem umfasst die Förderung die Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen der Automatisierungsstufen 3 bis 5, wie sie von der Zentralkommission für Rheinschifffahrt definiert sind. Die Digitalisierung und Vernetzung der Landseite mit Bordsystemen sowie die Analyse rechtlicher Aspekte von Automatisierung und Assistenzsystemen zur Vorbereitung neuer Richtlinien und Standards sind ebenfalls Teil des Programms.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bonus zu beantragen, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Ziel dieser Unterstützung ist es, innovative Technologien in der Binnenschifffahrt voranzutreiben und die digitale Transformation in diesem Sektor zu fördern.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge können im Rahmen von Förderaufrufen gestellt werden. Mit einem Förderaufruf werden beispielsweise die formalen und inhaltlichen Anforderungen sowie Abrechnungs- und Verwendungsnachweisverfahren geregelt. Der Antrag ist bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen.

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