FUNDERO
Schleswig-Holstein

Fonds für Barrierefreiheit

Die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein fördert Unternehmen, Freiberufler, medizinische Einrichtungen und soziale Dienstleister mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Für die Verbesserung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein kann unter bestimmten Bedingungen ein Zuschuss erhalten werden, wenn analoge oder digitale Vorhaben geplant sind. Das Land Schleswig-Holstein fördert investive Projekte zur Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Förderfähig sind Baumaßnahmen wie Sanierungen, Modernisierungen und Umbauten, die physische Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen schaffen. Ebenso werden Projekte zur digitalen Barrierefreiheit unterstützt, insbesondere die Erstellung oder Weiterentwicklung von barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen für Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro für investive Bauvorhaben, bei vollständiger und barrierefreier Nutzungsketten können bis zu 500.000 Euro beantragt werden. Für digitale Barrierefreiheit wird ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Einzelpraxen und bis zu 40.000 Euro für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZ gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2. Januar und dem 1. April eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein eingereicht werden. Im Jahr 2024 können jedoch keine Förderanträge für Baumaßnahmen zur Gestaltung von inklusiven, kinderfreundlichen und barrierefreien Stadt- und Ortszentren sowie für nichtinvestive Vorhaben wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung gestellt werden.

Ähnliche Fördermittel

Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Zuschussfür Innovation
Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Zuschussfür Innovation
Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zuschuss & Darlehen
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden