Fonds für Barrierefreiheit
Beschreibung
Für die Verbesserung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein kann unter bestimmten Bedingungen ein Zuschuss erhalten werden, wenn analoge oder digitale Vorhaben geplant sind. Das Land Schleswig-Holstein fördert investive Projekte zur Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Förderfähig sind Baumaßnahmen wie Sanierungen, Modernisierungen und Umbauten, die physische Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen schaffen. Ebenso werden Projekte zur digitalen Barrierefreiheit unterstützt, insbesondere die Erstellung oder Weiterentwicklung von barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen für Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro für investive Bauvorhaben, bei vollständiger und barrierefreier Nutzungsketten können bis zu 500.000 Euro beantragt werden. Für digitale Barrierefreiheit wird ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Einzelpraxen und bis zu 40.000 Euro für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZ gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2. Januar und dem 1. April eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein eingereicht werden. Im Jahr 2024 können jedoch keine Förderanträge für Baumaßnahmen zur Gestaltung von inklusiven, kinderfreundlichen und barrierefreien Stadt- und Ortszentren sowie für nichtinvestive Vorhaben wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung gestellt werden.