Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Beschreibung
Für Filme, die beim Deutschen Filmpreis nominiert oder mit einer Auszeichnung prämiert wurden, können Filmpreismittel für weitere Filmvorhaben zuerkannt werden. Die Mittel dürfen für die Herstellung oder Vorbereitung sogenannter Folgevorhaben verwendet werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitgestellt. Die Auszahlung setzt voraus, dass die Verwendung der Mittel für das neue Vorhaben beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beantragt und genehmigt wird.
Bei einer Nominierung wird die Prämie vollständig der herstellenden Person beziehungsweise dem herstellenden Unternehmen zuerkannt. Bei einer Auszeichnung in Gold, Silber oder Bronze erhält die Regie 10 Prozent der jeweiligen Prämie. Bei innerdeutschen Gemeinschaftsproduktionen stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu. Bei internationalen Koproduktionen werden die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zuerkannt. Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag für das Folgevorhaben muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem die Prämie zuerkannt wurde. Mit den Filmpreismitteln können bis zu vier Projekte realisiert werden.