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Bayern

Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gewährt Unternehmen Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen.
BayernArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Projekten in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Der Freistaat Bayern hat im Rahmen seines Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ spezifische Ziele für den Einsatz des ESF+ entwickelt.

Beschäftigung: Es werden Maßnahmen gefördert, die die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel unterstützen. Dazu gehören auch die Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie die Schaffung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung.

Bildung: Die Förderung richtet sich auf den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger und inklusiver Bildung, von der frühkindlichen Betreuung bis hin zur Erwachsenenbildung. Besonders benachteiligte Gruppen werden hierbei unterstützt, ebenso wie die Mobilität im Bildungsbereich und die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Soziale Inklusion: Es werden Projekte gefördert, die die Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe verbessern, insbesondere für benachteiligte Gruppen. Hierzu zählen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.

Förderaktionen: Die Umsetzung erfolgt im Rahmen verschiedener Aktionen wie der Qualifizierung von Erwerbstätigen, betrieblicher Weiterbildung, Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen, Förderung von Ausbildungsstellen, Praxisklassen an Mittelschulen, und speziellen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe vom Umfang der jeweiligen Maßnahme abhängt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können über das Internetportal ESF Bavaria 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen und detaillierte Hinweise zu den einzelnen Förderaktionen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erhältlich.

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