Förderungen im Rahmen des Aktionsprogramms der Europäischen Union im Bereich der Gesundheit (EU4Health)
Beschreibung
EU4Health ist das aktuelle Gesundheitsförderprogramm der Europäischen Union im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027. Ziel ist es, die Gesundheitssysteme in Europa krisenfester, nachhaltiger und zugänglicher zu machen und den Gesundheitsschutz in allen Mitgliedstaaten zu stärken. Das Programm wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen und ergänzt die nationalen Maßnahmen zur Prävention, Versorgung und Resilienz im Gesundheitswesen.
Mit einem Gesamtbudget von 4,4 Milliarden Euro ist EU4Health das bislang größte Gesundheitsförderprogramm der EU. Gefördert werden Vorhaben, die den europäischen Mehrwert deutlich machen – etwa durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder gemeinsame Lösungen für gesundheitliche Herausforderungen. Schwerpunkte sind die Krankheitsprävention, die Bekämpfung schwerer und chronischer Erkrankungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, der gleichberechtigte Zugang zur Versorgung und die Stärkung der öffentlichen Gesundheitssysteme.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Gesundheitssektor tätig sind, darunter Behörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch internationale Organisationen und öffentliche Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene können teilnehmen.
Die Förderung erfolgt über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission als nicht rückzahlbare Finanzhilfe (Grant) oder im Rahmen öffentlicher Beschaffungsverfahren (Procurements). Jährliche Arbeitsprogramme legen die thematischen Schwerpunkte und Ausschreibungstermine fest.
Die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health), im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, berät Antragstellerinnen und Antragsteller kostenfrei zu aktuellen Förderaufrufen, Bedingungen und Antragsverfahren. Grundlage ist das EU4Health-Programm (Verordnung (EU) 2021/522).
Hinweise zur Antragstellung
Die Nationale Kontaktstelle EU4Health (NKS EU4Health), im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, berät Unternehmen, Einrichtungen und Freiberufler kostenfrei zu aktuellen Förderaufrufen, Antragsbedingungen und Einreichungsverfahren. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2021/522 über das Programm EU4Health.