Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen, die zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beitragen und den Umschlag auf klimafreundliche Transportmittel fördern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die zu einer Verringerung von CO₂-Emissionen führen und eine nachhaltige Logistikstruktur stärken.
Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem neue Fahrzeuge, Krananlagen, Gleisanschlüsse sowie weitere Vorhaben, die den Güterumschlag effizienter und klimafreundlicher gestalten. Auch Projekte, die nicht durch Bundesprogramme wie die Anschlussförder- oder KV-Förderrichtlinie abgedeckt sind, können unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen ebenso wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa Kommunen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine nachweisbare CO₂-Einsparung von mindestens einer Tonne pro 100.000 Euro Fördersumme. Der Nachweis erfolgt über eine Berechnung nach den Vorgaben der Richtlinie.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der NVBW einzureichen.