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Baden-Württemberg

Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei innovativen Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug in der Logistikbranche.
Baden-WürttembergZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Anträge werden elektronisch per E-Mail bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) an SGV-Foerderung-BW gestellt. Vor der Antragseinreichung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der NVBW.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen, die zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beitragen und den Umschlag auf klimafreundliche Transportmittel fördern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die zu einer Verringerung von CO₂-Emissionen führen und eine nachhaltige Logistikstruktur stärken.

Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem neue Fahrzeuge, Krananlagen, Gleisanschlüsse sowie weitere Vorhaben, die den Güterumschlag effizienter und klimafreundlicher gestalten. Auch Projekte, die nicht durch Bundesprogramme wie die Anschlussförder- oder KV-Förderrichtlinie abgedeckt sind, können unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen ebenso wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa Kommunen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine nachweisbare CO₂-Einsparung von mindestens einer Tonne pro 100.000 Euro Fördersumme. Der Nachweis erfolgt über eine Berechnung nach den Vorgaben der Richtlinie.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der NVBW einzureichen.

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