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Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) für Innovationsprojekte mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug in der Bioökonomie.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 50 Prozent der Ausgaben (Unternehmen)
Laufzeit:3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Bioökonomie. Ziel ist die Entwicklung klimaneutraler, nachhaltiger Produkte und Prozesse, die Emissionen und Abfälle reduzieren sowie natürliche Kreisläufe stärken.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Anwendungsfelder umfassen:

  • Ressourcenschonende Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie,
  • Neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und Feinchemikalien,
  • Biobasierte Methoden für Umweltschutz und Recycling,
  • Nachhaltige Lebensmittelproduktion und Verarbeitung,
  • Erzeugung biogener Rohstoffe und Pflanzengesundheit,
  • Plattformtechnologien wie Metabolic Engineering,
  • Biologische CO2-Konversionstechniken und bioanalytische Methoden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, üblicherweise für 3 Jahre:

  • Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichem Vorhaben: 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): möglicher Bonus bei Erfüllung der EU-Kriterien.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Hochschulen und Unikliniken: zusätzliche Projektpauschale von 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Projektskizzen müssen beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober. Bei positiver Bewertung erfolgt die Einladung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über das elektronische System easy-Online. Für Fragen, insbesondere von Erstantragstellern, steht die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes als Lotsendienst zur Verfügung.

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