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Förderung von Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten und Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte zur Erforschung von grünem Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Fokus steht der Aufbau internationaler Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation zu grünem Wasserstoff. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze beim vom Ministerium beauftragten Projektträger einzureichen. Nach positiver Bewertung erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags über das elektronische Antragssystem easy-Online. Die fachlichen und administrativen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in den jeweiligen Förderaufrufen benannt.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben in sieben thematischen Modulen:

  • Modul A umfasst internationale Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen mit Forschungskomponenten. Gefördert werden Projekte zur Anbahnung neuer Partnerschaften, zur Erkundung von Kooperationspotenzialen sowie zur Weiterentwicklung bestehender Kooperationen.
  • Modul B richtet sich an internationale Forschungsprojekte mit Pilotcharakter. Ziel ist die vertiefte Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnern. Eine Beteiligung der Industrie ist optional.
  • Modul C fördert internationale Verbundprojekte im Format „2 + 2“, bei denen jeweils eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie ein Unternehmen aus Deutschland und aus einem Partnerland beteiligt sind.
  • Modul D unterstützt die Internationalisierung regionaler Innovationscluster und Netzwerke durch die Erstellung von Internationalisierungskonzepten.
  • Modul E fokussiert auf den Aufbau wissenschaftlicher Kompetenzzentren und langfristiger Institutspartnerschaften, entweder in Deutschland oder im Partnerland.

Modul F betrifft Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA. Gefördert werden internationale Forschungsprojekte, die einem oder mehreren Handlungsfeldern der Rahmenbekanntmachung oder aktuellen EUREKA-Ausschreibungen zugeordnet werden können.

Modul G sieht die Förderung eines wissenschaftlichen Begleitprojekts vor, das die Auswirkungen der Fördermaßnahmen sowohl auf die Wasserstoffbranche in Deutschland als auch auf die Partnerländer analysiert.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlich ausgerichteten Vorhaben erhalten in der Regel einen Zuschuss in Höhe von fünfzig Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten, wenn die EU-Kriterien für KMU erfüllt werden. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu einhundert Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen und Universitätskliniken ist eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von zwanzig Prozent möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Für jedes Modul werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können.

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