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Niedersachsen

Förderung von Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gewährt Unternehmen, Freiberufler, natürlichen Personen und Personengesellschaften Zuschüsse und Darlehen.
Antragstellung nicht möglichNiedersachsenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ansprechpartner:zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2024
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 132.370 Euro pro Wohnheimplatz (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von belegungs- und mietgebundenen Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019. Ziel ist es, an Hochschulstandorten und in Ausbildungsregionen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehende Kapazitäten zu erweitern. Die Förderung umfasst den Neubau von Wohnheimen sowie die Änderung, Erweiterung oder Modernisierung bestehender Gebäude.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften, darunter insbesondere Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Geförderte Wohnheime müssen für Studierende oder Auszubildende vorgesehen und in verkehrsgünstiger Lage zu den jeweiligen Hochschulen oder Ausbildungsstätten errichtet sein. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, dessen Höhe sich nach Art des Vorhabens und der Baukosten richtet. Der Förderhöchstbetrag liegt in der Regel bei bis zu 85.000 Euro je Wohnheimplatz, für rollstuhlgerechte Wohnplätze oder Eltern-Kind-Apartments bei bis zu 107.000 Euro je Wohnheimplatz. Nach einer Bindungsdauer von 20 Jahren kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags gewährt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 Prozent. Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten für die Dauer der Zweckbindung

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge müssen vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kaufvertrags bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Weitere Informationen sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) erhältlich.

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