FUNDERO
Sachsen-Anhalt

Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gewährt Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse.
Sachsen-AnhaltZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die den Erhalt, den Schutz und die Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert fördern. Diese Förderung richtet sich an Maßnahmen, die zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen beitragen.

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen im Wald, darunter:

  • Der lebenslange Nutzungsverzicht von Biotopbäumen,
  • Das Belassen von abgestorbenen, stehenden oder liegenden Bäumen oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall (Totholz),
  • Die Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf jegliche Nutzungsmaßnahmen,
  • Die Pflege von Waldlebensräumen,
  • Biotopverbessernde Maßnahmen.

Diese Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, dessen Höhe von der Baumart und der Art der durchgeführten Maßnahme abhängt. Der Zuschuss muss jedoch mindestens 500 Euro pro Antrag betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Interessierte sollten ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens und spätestens bis zum 31. Januar eines Jahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einreichen.

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