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Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten in der Medizintechnik mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:25.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent der förderfähigen Kosten
Laufzeit:Bis zu 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Bereich der Medizintechnik besteht die Möglichkeit, Zuschüsse vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu erhalten. Diese Unterstützung richtet sich an kleine und mittlere sowie mittelständische Unternehmen (KMU), die industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben durchführen. Auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen können im Rahmen von Verbundprojekten gefördert werden.

Besonders gefördert werden Verbundprojekte, in denen mehrere KMU und/oder mittelständische Unternehmen gemeinsam eine medizintechnische Lösung entwickeln. Dies schließt Projekte ein, die Grundlagen für zukünftige Produktentwicklungen legen, Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abbilden, sowie anspruchsvolle Einzelprojekte von Unternehmen mit Entwicklungs- und Produktionskompetenz in der Medizintechnik.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für eine Dauer von in der Regel bis zu 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus beantragen, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen haben die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erhalten. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben kann zudem eine Projektpauschale von 20 Prozent beantragt werden.

Die maximale Förderquote für Verbundprojekte liegt bei 65 Prozent der Gesamtkosten. Diese Förderungen tragen dazu bei, innovative medizintechnische Lösungen zu entwickeln und die Wertschöpfung im Gesundheitssektor zu erhöhen.

Hinweise zur Antragstellung

Interessierte Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, sollten sich an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes wenden. Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe ist eine Projektskizze beim VDI Technologiezentrum einzureichen. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, wobei verspätete Projektskizzen möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe ist für eine positiv bewertete Projektskizze ein förmlicher Förderantrag vorzulegen, der über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen ist.

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