Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Beschreibung
Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Gründungs- oder Erweiterungsvorhaben erhalten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt dabei Investitionen, die der Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten dienen, mit dem Ziel, nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und weiterzuentwickeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und umfasst bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen kann der Zuschuss bis zu 35 Prozent betragen. Das förderfähige Investitionsvolumen muss dabei mindestens 10.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bis zum 30. November des jeweiligen Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zu richten.