Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum durch Zuschüsse oder Darlehen. Die Förderung gilt für den Erwerb vorhandener Wohnimmobilien, den Ausbau, Umbau oder die Erweiterung bestehender Gebäude sowie für den Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Besonders gefördert werden Baulückenschließungen und Projekte auf innerörtlichen Recyclingflächen.
Die Grundförderung umfasst einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro und ein Darlehen von bis zu 230.000 Euro. Zusätzlich können weitere Mittel beantragt werden, beispielsweise bei geringen Haushaltseinkünften, denkmalpflegerischem oder bodenarchäologischem Mehraufwand, beim Kauf bestehender Objekte, bei Vorhaben für Kinder oder Schwerbehinderte, bei der Schaffung einer zweiten Wohnung oder bei energieeffizienten Bauprojekten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sollten vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.