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Bayern

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus fördert Unternehmen der Sportstättenbranche mit Zuschüssen und Darlehen.
BayernZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Maximal 35 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Unterstützung des Freistaats Bayern für die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in kleinen bayerischen Skigebieten richtet sich an Unternehmen, die in die Verbesserung von Standards, Komfort und Qualität investieren möchten. Auch zusätzliche Investitionen für den Skisport oder die Sommernutzung können gefördert werden.

Die Förderung erfolgt entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens. Beide Formen können miteinander kombiniert werden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, 25 Prozent für mittlere Unternehmen und ebenfalls bis zu 35 Prozent für kommunal getragene Unternehmen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung der Hausbank bei der zuständigen Regierung in dem Bezirk einzureichen, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll.

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