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Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen für Innovationsprojekte im Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:In der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse beantragt werden. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte, die im Rahmen des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ angesiedelt sind. Besonders gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ sowie „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“.

Die Förderung ist sowohl für Einzelvorhaben als auch für Verbundprojekte möglich, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Der Zuschuss wird für eine Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren gewährt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen zusätzlichen Bonus zu erhalten, sofern sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben können Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Diese Fördermöglichkeiten bieten eine wertvolle Unterstützung für innovative Projekte im Bereich der interaktiven Technologien zur Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Die Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres. In der zweiten Stufe wird für die positiv bewertete Projektskizze ein förmlicher Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Interessierte Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, wird empfohlen, die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch zu nehmen.