Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
Beschreibung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt risikobehaftete industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Biomedizin. Förderfähig sind sowohl anwendungsbezogene industrielle Forschungsvorhaben als auch vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, sofern diese für die zukünftige Marktpositionierung der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen von Bedeutung sind.
Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen als auch Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen oder weiteren Partnern.
Der thematische Schwerpunkt liegt auf der Arzneimittelentwicklung. Mögliche Anwendungsfelder sind unter anderem:
- Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung,
- Entwicklung von Plattformtechnologien zur Arzneimittelentwicklung,
- Entwicklung experimenteller Krankheitsmodelle für die Arzneimittelentwicklung,
- Entwicklung von Verfahren zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, Pharmakodynamik und Sicherheit eines Wirkstoffs,
- Arzneimittelentwicklung unter Einsatz künstlicher Intelligenz,
- Entwicklung von Vorhersagemodellen zur Bewertung von Wirksamkeit und Sicherheit,
- Herstellung von Prüfpräparaten nach den Grundsätzen der Good Manufacturing Practice, auch im Rahmen von Auftragsvergabe,
- präklinische Entwicklung bis hin zu einem klinischen Wirkstoffkandidaten einschließlich klinischem Proof-of-Concept.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für eine Laufzeit von in der Regel bis zu 3 Jahren.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung erhalten üblicherweise eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen, die die EU-Kriterien erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bei nichtwirtschaftlicher Forschung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben geltend machen. Zusätzlich kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Für interessierte Unternehmen – insbesondere bei einer erstmaligen Antragstellung – steht der Lotsendienst der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes als Ansprechpartner zur Verfügung.