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Förderung von Projekten zum Thema „Klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen, Freiberufler und Forschungseinrichtungen für Innovationsprojekte mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert mit dieser Maßnahme Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der klinischen Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen dienen. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten neuer Medizinprodukte auf dem Weg in die klinische Anwendung zu erhöhen und die Innovationskraft der deutschen Medizintechnik zu stärken.

Gefördert werden Projekte, die den Nutzen, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit neuer medizintechnischer Verfahren oder Produkte unter klinischen Bedingungen belegen. Im Fokus stehen praxisnahe Studien, die in Zusammenarbeit von Unternehmen mit klinischen Partnern, Forschungseinrichtungen oder Anwendern durchgeführt werden. Die Projekte sollen eine hohe Relevanz für die medizinische Versorgung, die Patientensicherheit und die Kosteneffizienz im Gesundheitssystem aufweisen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind jeweils bis 15. Januar, 15. Mai oder 15. September elektronisch einzureichen.

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