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Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Ziel des Maßnahmenpakets ist es, neue Kooperationsbeziehungen mit Lateinamerika aufzubauen und bestehende Partnerschaften im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben weiter auszubauen. Dadurch sollen Lösungen für globale Herausforderungen entstehen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland gestärkt und die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in Lateinamerika erhöht werden.

Die Rahmenbekanntmachung umfasst dafür ein breites Spektrum an Aktivitäten, die fünf Modulen zugeordnet sind. Dazu zählen Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung mit dem Ziel, neue Kooperationen anzubahnen, ebenso wie projektbezogene Mobilität, die eine Vertiefung und Festigung bestehender Partnerschaften ermöglicht. Hinzu kommen gemeinsame Forschungs- und Innovationsvorhaben, die mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft durchgeführt werden können, sowie Forschungs- und Nachwuchsgruppen, die als Ausgangspunkt für eine dauerhafte Zusammenarbeit dienen. Ergänzt wird dies durch den Aufbau oder die Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und die Grundlage für eine nachhaltige Kooperation bilden.

Hinweise zur Antragstellung

Von allen Vorhaben wird erwartet, dass sie deutlich machen, welches Potenzial für eine langfristige Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zielländern besteht. Eine Antragstellung ist ausschließlich im Rahmen der spezifischen Förderaufrufe möglich, wobei die in dieser Rahmenbekanntmachung dargestellten Regelungen zusätzlich verbindlich gelten.

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