Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
Beschreibung
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen, wenn sie an innovativen Projekten in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit forschen und entwickeln. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt KMU und mittelständische Unternehmen bei risikoreichen, vorwettbewerblichen sowie unternehmensgetriebenen Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben. Die Förderung konzentriert sich auf Fragestellungen zur unternehmerischen und wettbewerblichen Wertschöpfung.
Gefördert werden Projekte zu Themen wie neuen und verbesserten Produkten, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion, neuen Fertigungstechnologien und Prozessketten, neuen Methoden und Werkzeugen der Produktentstehung, der Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität, der Flexibilisierung der Produktion sowie der Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0). Zudem stehen Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen, neuartige und komplexe Dienstleistungssysteme sowie neue Geschäftsmodelle, Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und Arbeitsorganisation im Fokus. Auch Innovationen in indirekten Bereichen wie Verwaltung und Wissensmanagement werden gefördert.
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss für bis zu 2 Jahre. Bei ESF-Plus-kofinanzierten Projekten kann die Dauer auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. KMU haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bonus zu beantragen, wenn sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben von Hochschulen oder Unikliniken ist zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent möglich.
Für Projekte, die im Oktober ausgewählt werden, erfolgt zusätzlich eine Kofinanzierung durch den ESF Plus. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Zielregion des ESF Plus: In stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden, in Übergangsregionen (neue Bundesländer einschließlich Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Leipzig) bis zu 60 Prozent. KMU können für ESF-kofinanzierte Projekte einen um 20 Prozent erhöhten Beihilfeanteil erhalten, während mittelständische Unternehmen um 10 Prozent erhöht werden können.
Hinweise zur Antragstellung
Interessierte Unternehmen, insbesondere Erstantragsteller, wenden sich an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe ist die Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe einzureichen. Bewertungsstichtage sind der 15. April und der 15. Oktober, wobei die Vorlagefrist nicht als Ausschlussfrist gilt. Verspätet eingereichte Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der zweiten Stufe ist für eine positiv bewertete Projektskizze ein förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online vorzulegen.