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Förderung von Projekten im Bereich von neurologischen, psychischen und sensorischen Störungen im Rahmen der EP BrainHealth

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger Bereich Gesundheit
Letzte Änderung:21.04.2026
Antragstellung bis:10.03.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Förderung unterstützt multinationale Forschungsverbünde, die biologische, soziale, lebensstilbezogene und umweltbedingte Faktoren untersuchen, welche die Gehirngesundheit über die gesamte Lebensspanne beeinflussen. Ziel ist es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Wirkmechanismen, Prävention, Diagnostik und Behandlung neurologischer, psychischer und sensorischer Störungen zu gewinnen und damit die Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern. Die Maßnahme ist Teil der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns (EP BrainHealth) und stärkt die koordinierte, transnationale Forschung in Europa und darüber hinaus.

Gefördert werden ambitionierte, innovative und multidisziplinäre Verbundvorhaben mit klar definierten Forschungszielen und strukturierten Arbeitsplänen. Die Vorhaben müssen sich auf mindestens zwei der drei Faktorengruppen beziehen (biologische Faktoren, Lebensstil und soziale Faktoren, Umweltfaktoren) und mindestens zwei Aspekte wie Wirkungsmechanismen, Früherkennung und Diagnose, Prävention, Behandlung oder technologische Entwicklung adressieren. Klinische Studien sind bis zum Proof-of-Concept förderfähig. Die Nutzung bestehender Kohorten, Biobanken und Datensätze ist ausdrücklich vorgesehen. Krebserkrankungen sowie Vorhaben mit Schwerpunkt auf neurodegenerativen Erkrankungen sind ausgeschlossen.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Verbünde müssen aus mindestens drei regulären Partnern aus mindestens drei Ländern bestehen, darunter mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten; bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben wird zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung auf Kostenbasis (AZK) unter Berücksichtigung der AGVO und mit angemessener Eigenbeteiligung.

Die Antragstellung ist dreistufig organisiert: Projektskizze (Pre-Proposal), ausführliche Projektbeschreibung (Full Proposal) nach Aufforderung sowie förmlicher Förderantrag für die deutschen Teilprojekte über das System easy-Online. Die Koordination erfolgt über das Joint Call Secretariat; nationale Teilanträge unterliegen den jeweiligen nationalen Regelungen. Die Förderrichtlinie gilt bis mindestens 30.06.2027, mit möglicher Verlängerung bis spätestens 31.12.2033.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Verbünde müssen aus mindestens drei regulären Partnern aus mindestens drei Ländern bestehen, darunter mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten; bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben wird zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung auf Kostenbasis (AZK) unter Berücksichtigung der AGVO und mit angemessener Eigenbeteiligung.

Die Antragstellung ist dreistufig organisiert: Projektskizze (Pre-Proposal), ausführliche Projektbeschreibung (Full Proposal) nach Aufforderung sowie förmlicher Förderantrag für die deutschen Teilprojekte über das System easy-Online. Die Koordination erfolgt über das Joint Call Secretariat; nationale Teilanträge unterliegen den jeweiligen nationalen Regelungen. Die Förderrichtlinie gilt bis mindestens 30.06.2027, mit möglicher Verlängerung bis spätestens 31.12.2033.

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