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Bayern

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
BayernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Bei der Planung vorbereitender Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt werden. Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Katastrophen, insbesondere durch die Verbesserung der Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten.

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 werden Förderungen für den Kauf von Katastrophenschutzausrüstung mit überregionaler Bedeutung für besondere Gefahrenlagen bereitgestellt. Dazu gehören Einsatzleitwagen (ELW) und Abrollbehälter (AB) für die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) und die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL), schnelle Einsatz- und Mehrzweckzelte für die ÖEL und UG-ÖEL sowie ergänzend ein Zeltheizgerät, Mehrzweckboote zur Ölwehr, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sandsackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, dessen Höhe von der Art der Maßnahme abhängt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen. Die Regierungen reichen die geprüften Zuwendungsanträge jeweils bis zum 31. März jedes Jahres, im Jahr 2023 bis zum 19. Mai, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet D4, vor.

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