Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte
Beschreibung
Zur Unterstützung der Seefischerei können Unternehmen Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2.021/1.139 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie der Verordnung (EU) Nr. 717/2.014 über De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor.
Gefördert werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit – etwa zum Schutz fischereilicher Ressourcen oder aus anderen Gründen – sowie mit der endgültigen Einstellung, wenn diese zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten beiträgt. Zusätzlich können Ausbildungsmaßnahmen zur Fischwirtin oder zum Fischwirt gefördert werden, um den Bestand und die Entwicklung der deutschen Fischereiflotte langfristig zu sichern. Die Förderung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der geltenden Richtlinie gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Weitere Angaben auf dem Portal: https://www.portal-fischerei.de