Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz
Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG). Die Förderung umfasst sowohl Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch im kommunalen Straßenbau (KSB).
Im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV können Förderungen für verschiedene Vorhaben beantragt werden, darunter:
- Verkehrswege für Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Seilbahnen sowie nichtbundeseigene Eisenbahnen,
- Reaktivierung von Schienenstrecken,
- Haltestellen, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen und Bahnhöfe,
- Beschleunigungs- und Informationssysteme,
- Beschaffung von elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen,
- Anschaffung von emissionsmindernden Antrieben für Schienenpersonennahverkehrsfahrzeuge,
- Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten für elektrisch betriebene Busse,
- Nachrüstung von Häfen für Landstromanschlüsse.
- Im Bereich des kommunalen Straßenbaus (KSB) sind Förderungen für folgende Maßnahmen möglich:
- Verkehrswichtige innerörtliche und zwischenörtliche Straßen sowie Kreisstraßen,
- Tempo-30-Zonen,
- Verkehrsbeeinflussungs-, Parkleitsysteme und digitale Parkraumbewirtschaftung,
- Lichtsignalanlagen und Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG),
- Rad- und Fußverkehrsanlagen,
- Carsharingstationen und Fahrradverleihstationen,
- Umsteigeparkplätze, Quartiersgaragen, Fahrstreifen für Busse und eigenständige Busstraßen,
- Straßenanbindungen von Güterverkehrszentren.
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist die Fördermaßnahme spätestens bis zum 31. März des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement anzumelden. Wird die Maßnahme in das Programm aufgenommen, kann anschließend der Antrag gestellt werden. Für die Fördermaßnahmen „Beschaffung von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen“ sowie „Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten“ ist das Antragsverfahren einstufig. Hier ist der Antrag direkt an die HA Hessen Agentur GmbH zu richten.