Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege, die nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung erbracht werden. Förderfähig sind die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensräume, die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen, nicht produktive, investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft oder im Wald sowie andere nicht produktive Maßnahmen des Naturschutzes.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 500.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei 120 oder 500 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag für Vorhaben zur Pflege bestimmter Lebensräume ist bis zum 1. April eines Jahres und für Amphibienwanderungen bis zum 15. Februar eines Jahres bei der unteren Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises einzureichen.