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Saarland

Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
SaarlandZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Saarland können Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Betreiberinnen und Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Teilnehmergemeinschaften von Flurbereinigungsverfahren einen Zuschuss erhalten, wenn strukturverbessernde Maßnahmen an Fließgewässern oder die ökologische Aufwertung künstlicher stehender Gewässer geplant werden.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,
  • Naturnahe Gestaltung von Gewässern und Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts und der naturnahen Gewässerentwicklung, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit,
  • Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung naturnaher Strukturen,
  • Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Reduzierung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,
  • Grunderwerb für naturgemäßen Wasserbau und Gewässerentwicklung,
  • Vorplanungen wie Gewässerentwicklungspläne, Zweckforschungen, Untersuchungen und Erhebungen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in künstlichen stehenden Gewässern.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Private Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit kann die Förderung auf bis zu 95 Prozent steigen.

Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern werden je nach Vorhaben ebenfalls bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu richten.

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